• Gewaltdelikte
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Allgemeines Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Festnahme
  • Durchsuchung
  • Untersuchungshaft-/ Strafvollstreckungshaft
  • Tätigkeit in der Strafverteidigung als Wahl-oder Pflichtverteidiger
  • Begleitung als Beistand zur Vernehmung des (eventuell auch beschuldigten) Mandanten in seiner Eigenschaft als Zeuge im Verfahren gegen andere
  • Geschädigtenschutz/ Nebenklage
  • Prüfung/ Unterstützung bei der Wahrnehmung von Auskunfts- bzw. Zeugnisverweigerungsrechten

Die Übernahme von Strafverteidigungen oder Vertretungen in der Nebenklage ist vor jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland möglich.

Soweit Ihr Mandat es erforderlich macht, verfüge ich über ein breit gefächertes Netzwerk spezialisierter Kollegen auch auf anderen Rechtsgebieten.